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Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand 2024)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der pit-cup GmbH eingetragen beim Amtsgericht Mannheim unter der Handelsregister-Nummer HRB 335193

Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der pit-cup GmbH (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Lieferungen und Leistungen rund um Software und Hardware inklusive der Service- und Supportleistungen sowie Dienstleistungen der pit-cup GmbH (im Folgenden „pit-cup“). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vertragsbedingungen für die Überlassung und Nutzung von Software der Firma pit-cup separat in den Einzellizenzbedingungen der pit-cup geregelt sind und Ihnen von pit-cup auf Verlangen sofort zur Verfügung gestellt werden, spätestens jedoch der überlassenen Software beigefügt sind. Der Kunde erklärt mit der Bestellung, spätestens jedoch beim Installieren der Software sein Einverständnis mit den Lizenzbedingungen. Soweit abgeschlossen gelten die Einzellizenzbedingungen von pit-cup für die gelieferte Software, den Softwarebetreuungsvertrag und ergänzend diese AGB.

Geltungsbereiche

Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen – insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Erwerbers – bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung von pit-cup.

Die Angebote von pit-cup sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, außer es wird eine Verbindlichkeit ausdrücklich zugesagt. Angaben in Katalogen, Broschüren und ähnlichen Unterlagen sowie auf der Homepage der pit-cup sind nur dann maßgeblich, wenn sie von der pit-cup in der Auftragsbestätigung ausdrücklich bestätigt werden. Bestellungen gelten bei der pit-cup erst dann als angenommen, wenn sie von ihr schriftlich bestätigt werden oder im Tatsächlichen mit der Lieferung und Leistungserbringung begonnen wurde.

Alle Aufträge und Vereinbarungen an die und mit der pit-cup sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von der pit-cup schriftlich firmenmäßig gezeichnet werden und verpflichten pit-cup nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Umfang. Für die Einhaltung der Schriftform reicht eine Erklärung mittels E-Mail.

Die pit-cup akzeptiert keine den gegenständlichen AGB widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden. Geschäftsbedingungen der Kunden sind daher nicht wirksam, soweit dies nicht im Einzelnen schriftlich von der pit-cup anerkannt und bestätigt wird.

Für die Ausführung eines Auftrages notwendigen, von Dritten zu erteilende Genehmigungen, sind vom Kunden und nicht von pit-cup zu erwirken. Diesbezüglich hat der Kunde die pit-cup vollumfänglich zu informieren. Für den Fall eines Zuwiderhandelns hat der Kunde die pit-cup schad- und klaglos zu halten. Sofern noch keine notwendigen Genehmigungen rechtswirksam erteilt wurden, ist die pit-cup nicht verpflichtet, ihre Leistungen zu erbringen.

Leistungen und Installationen

Bindende Angebote bedürfen der Schriftform. Angebote von pit-cup müssen sofort, bei zeitlicher Bindung innerhalb der Bindungsfrist, angenommen werden. Änderungen des Angebotes bei der Annahme durch den Kunden gelten nur, soweit sie von pit-cup schriftlich bestätigt werden; Annahmen nach Ab­lauf der Bindungsfrist gelten als neue Angebote durch den Kunden. Teillieferungen sind zu­lässig.

Die Angebotslegung und die Leistungen der pit-cup erfolgen nach Art und Umfang der vom Kunden vollständig zur Verfügung gestellten bindenden, schriftlichen Informationen, übergebenen Unterlagen und sonstigen Hilfsmitteln. Dazu zählen auch praxisgerechte Testdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, welche der Kunde zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt.

Wird vom Kunden bereits auf der zum Test zur Verfügung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten beim Kunden.

Die Grundlage für die Erstellung von Facility-Management-Anpassungen etc. ist die schriftliche Leistungsbeschreibung der pit-cup. Die Leistungsbeschreibung ist vom Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.

Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen bedürfen einer Programmabnahme spätestens vier Wochen ab Lieferung durch den Kunden. Lässt der Kunde den Zeitraum von vier Wochen ohne Programmabnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Software mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als angenommen. Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Kunden gilt die Software jedenfalls als angenommen.

Der Kunde ist nicht berechtigt, die Abnahme der gelieferten Software wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen. Als unwesentliche Mängel gelten beispielsweise solche, die durch eine andere Bedienungsart (work around) zu den gewünschten Ergebnissen führen oder für den Hauptnutzen der Software eine untergeordnete Rolle spielen.

Bei Bestellung von Software-Programmen bestätigt der Kunde mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Programme.

Sollten sich im Zuge der Arbeiten der pit-cup herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung aus tatsächlichen oder juristischen Gründen unmöglich ist, so ist die pit-cup verpflichtet, dies dem Kunden sofort anzuzeigen. Ändert der Kunde die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft er nicht die Voraussetzungen dafür, dass eine Ausführung möglich wird, kann die pit-cup die Ausführung des Auftrages ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Kunden oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Kunden, so ist die pit-cup berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit der pit-cup angefallenen Kosten und Aufwände sowie allfällige Abbaukosten sind in diesem Falle vom Kunden zu ersetzen.

Eine Verpflichtung zur Installation der Software/Hardware besteht nur, soweit sie ausdrücklich schrift­lich vereinbart wurde und nur in dem vereinbarten Umfang. Der Kunde verpflichtet sich, alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen (Bereitstellung der Einrichtungen im funktionstüchti­gen Zustand, Anwesenheit der erforderlichen Mitarbeiter) rechtzeitig vorzu­nehmen, insbe­sondere die Daten zu sichern. Soweit eine erforderliche Mitwirkungshandlung nicht vorge­nommen wird, entfällt die Verpflichtung von pit-cup zur Installation der Software und der Hardware; der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, pit-cup die entstandenen Kosten zu er­setzen; die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden bleiben unberührt. Die vertragsgemäße Installation der Software wird vom Kunden schriftlich bestätigt (Abnahmeprotokoll). Teilinstallationen sind zulässig.

Vertragsabschluss

Der Vertrag mit der pit-cup gilt erst dann als abgeschlossen, wenn die pit-cup die schriftliche Auftragsbestätigung versandt hat oder im Tatsächlichen mit der Lieferung und Leistungserbringung begonnen hat. Änderungen und/ oder Ergänzungen des Auftrages bedürfen zur Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die pit-cup.

Lieferung und Leistung

Lieferfristen sind in die Auftragsbestätigung aufzunehmen. Die Lieferfrist beginnt mit dem spätesten nachstehend angeführten Zeitpunkt, nämlich

  • Datum der Auftragsbestätigung;
  • Datum der Klärung und Schaffung aller technischen und rechtlichen Voraussetzungen durch den Kunden;
  • Datum, an dem die pit-cup jene vor Ausführung von Arbeiten bedungenen Anzahlungen erhalten hat.

Die von der pit-cup genannten Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Lieferverzögerungen, welche durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. unrichtige oder unvollständige Unterlagen des Auftraggebers entstehen, sind von der pit-cup nicht zu vertreten. Eine dadurch entstehende Verzögerung der Ausführung geht zu Lasten des Auftraggebers. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Auftraggeber zu tragen. Die Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt, sofern die angebotene Leistung in Abhängigkeit von Lieferanten steht und setzen voraus, dass pit-cup rechtzeitig vom Lieferanten beliefert wurde.

Verzögerungen aufgrund

  • höherer Gewalt;
  • Unbrauchbarwerden eines wichtigen Arbeitsstückes;
  • Ereignisse, welche der pit-cup die Lieferung und Leistung wesentlich erschweren oder verunmöglichen (Materialbeschaffungsprobleme, Betriebsstörungen, Streiks, behördliche Anordnungen u. ä.).

egal, ob diese Umstände bei der pit-cup selbst oder bei Lieferanten eintreten, hat die pit-cup nicht zu vertreten. Daraus entstehende Verzögerungen führen zu entsprechend gestreckten Lieferfristen. Solche Ereignisse berechtigen die pit-cup, ihre Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils des Auftrages ganz oder teilweise vom Vertrag zurück zu treten. Dem Kunden entstehen daraus keinerlei Ansprüche welcher Art auch immer.

Die Aufbewahrung von Unterlagen des Kunden durch die pit-cup erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und ist gesondert zu vergüten.

Für den Fall, dass der Versand der vereinbarten Leistung aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden gelegen sind, über 1 Monat nicht erfolgt oder sogar auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden verschoben wird, so gilt die Leistung der pit-cup als erbracht und ist die pit-cup berechtigt, das Erzeugnis auf Kosten und Gefahr des Kunden bei Drittpersonen auf Gefahr des Kunden einzulagern.

Der körperliche Hin- und Rücktransport von Unterlagen des Kunden und etwaiger Leistungen erfolgt, sofern der Transport von der pit-cup zu erledigen ist, auf Gefahr und Rechnung des Kunden an die von ihm namhaft zu machende Adresse.

Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist die pit-cup berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. hierfür Teilrechnungen zu stellen. Die pit-cup ist weiteres berechtigt, Vorauslieferungen durchzuführen und diese in Rechnung zu stellen.

Die vereinbarten Lieferfristen können nur dann von der pit-cup eingehalten werden, wenn der Kunde zu den von der pit-cup angegebenen Zeitpunkten alle notwendigen Arbeiten ausgeführt und Unterlagen vollständig und richtig bereitgestellt hat, insbesondere die vom Kunden akzeptierte Leistungsbeschreibung zur Verfügung stellt und der Kunde ebenso seiner Mitwirkungsverpflichtung nachkommt.

Für den Fall eines von der pit-cup zu verantwortenden Lieferverzuges gilt, als vereinbart, wie folgt:

  • Bei Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach setzen einer ange­messenen Nachfrist gegeben.
  • Im kaufmännischen Geschäftsverkehr (§ 24 AGB-Gesetz) steht pit-cup für die fristgerechte Lieferung bei Leistungen, für deren Erbringung pit-cup dritte Personen einschaltet, nur ein, soweit diese fristgemäß
  • Eine nachweislich durch ein grobes Verschulden der pit-cup eingetretene Verzögerung berechtigt den
    Kunden, eine Verzugsentschädigung pro vollendeter Woche in Höhe von 2 % des Fakturenwertes des fehlenden Teils der betroffenen Lieferung/Leistung zu beanspruchen, maximal jedoch 10 % des jeweiligen Fakturenwertes.
  • Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche des Kunden werden ausdrücklich ausgeschlossen; so insbesondere für leichtes Verschulden.

Versand, Erfüllung und Gefahrenübergang

Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen ist grundsätzlich der Firmensitz von pit-cup. Der Versand erfolgt, sofern vom Kunden keine andere Versandform verlangt wird, nach freier Wahl der pit-cup mittels FTP-Download oder via Fernzugriff auf das System des Kunden durch die pit-cup. Soweit der Kunde die bestellten Waren mittels Programmträgern (bspw. Dongle) an einen anderen Ort versandt haben will, gehen die Kosten des Versandes zu Lasten des Kunden. Mit der Übergabe der Ware an den Transporteur geht die Gefahr auf den Kunden über. Die Auswahl von Transportmittel und Transportpersonen kann pit-cup vornehmen, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird.

Nutzen und Gefahr gehen auf den Kunden über, wenn

  • die Lieferung das Lager der pit-cup verlässt oder
  • die Leistung gem. 4.a. versandt wird und zwar unabhängig von den für die Lieferung oder Leistung vereinbarten Zahlungskonditionen.

 

Gesonderte Vereinbarungen über Güteprüfung berühren die Bestimmung über Erfüllungsort und Gefahrenübergang auf den Kunden nicht.

Der pit-cup übergebene Unterlagen verbleiben bei ihr ausschließlich auf Gefahr des Kunden. Die pit-cup ist von jedweder Haftung für Beschädigung oder Verlust dieser Unterlagen aus welchem Grunde immer befreit.
Ausgenommen hiervon ist eine Beschädigung oder Verlust auf Grund grober Fahrlässigkeit der pit-cup.

Zahlungsmodalitäten

Alle Preise verstehen sich in Euro ab Lager der pit-cup zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Über den Leistungsumfang hinausgehende Lieferungen oder Leistungen können von der pit-cup gesondert in Rechnung gestellt werden.

Die Preise basieren auf der Preisliste der pit-cup. Kosten zum Zeitpunkt ihrer Bekanntgabe lt. Angebot. Die pit-cup ist berechtigt, die Preise anzupassen, wenn

  • einerseits die Bestellung von einem Gesamtangebot abweicht oder
  • andererseits die Preise lt. Preisliste der pit-cup sich zum Zeitpunkt der Lieferung und/oder Leistungserbringung geändert haben.

Bei allen Dienstleistungen (bspw. Installationen, Beratungen, Schulungen, Programmierungen) wird der Arbeitsaufwand zu den jeweils am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen lt. Preisliste verrechnet. Zeitliche Abweichungen von einem dem Angebot zu Grunde liegenden Zeitaufwand können sich ergeben. Die Abrechnung erfolgt letztlich entsprechend dem tatsächlichen Zeitaufwand.

Die Kosten für Fahrten, Tagespauschalen und Übernachtungen werden dem Kunden gesondert von der pit-cup nach den jeweiligen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten vom Sitz der pit-cup an den Arbeitsort beim Kunden werden nur nach vorheriger Vereinbarung verrechnet.

Die Rechnungen von pit-cup sind ohne Abzug 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig, so­weit nicht auf der Rechnung die Fälligkeit geändert wurde und sind zahlbar rein netto Kasse.

Die Hereingabe von Wechseln bedarf der Zustimmung von pit-cup; deren Spesen und Ko­sten sowie die Gefahr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen voll zu Lasten des Kunden. Gutschriften von Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs mit Wertstellung des Tages, an dem pit-cup über den Gegenwert verfügen kann.

Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 BGB berechnet.

Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung und Leistung durch die pit-cup. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen ist die pit-cup berechtigt, die laufenden Arbeiten zurück zu halten und einzustellen. Sollte der Kunde trotz Nachfristsetzung von zumindest 10 Tagen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, ist die pit-cup berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten. Alle damit verbundenen Kosten sind vom Kunden zu tragen. Die bisherigen Leistungen der pit-cup werden abgerechnet und sind vom Kunden zu ersetzen.

Bei Aufträgen, welche mehrere Einheiten umfassen, ist die pit-cup berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu stellen. Für die Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen.

Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder behaupteter Mängel zurück zu halten. Der Kunde verzichtet insbesondere darauf, Zahlungen wegen eines Einwandes des nicht gehörig erfüllten Vertrages zurück zu halten.

Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.

Die Kosten für Zahlungen aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland hat der Kunde zu tragen.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der pit-cup das Recht zusteht, Forderungen abzutreten.

Höhere Gewalt

Fälle höherer Gewalt – als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorg­falt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können – suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wir­kung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von 12 Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.

Eigentumsvorbehalt

Die pit-cup behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten Produkten und Leistungen sowie aus den an der Be- und Verarbeitung entstehenden Produkten und Entwicklungen bis zur Erfüllung aller der pit-cup jetzt oder künftig gegen den Kunden zustehenden Ansprüche vor. Von Maßnahmen, welche den Eigentumsvorbehalt der
pit-cup gefährden könnten, ist die pit-cup sofort zu verständigen. Der Kunde trägt sämtliche Kosten eines Interventionsverfahrens und aller Abwehrmaßnahmen, welche die pit-cup für erforderlich erachtet. Der Kunde ist befugt, über die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Die aus dem Weiterver­kauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteiles von pit-cup (vergleiche unten b.) zur Sicherung an pit-cup ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an pit-cup für die Rechnung von pit-cup einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Kunde auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factorings befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Faktors begründet, die Gegenleistung in Höhe des Forderungsanteils von pit-cup solange unmittelbar an pit-cup zu bewirken, als noch Forderungen seitens pit-cup gegen den Kunden stehen. Zugriffe Dritter auf die der pit-cup gehörenden Waren und Forderungen sind pit-cup vom Kun­den unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.

Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Ware von pit-cup entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei pit-cup als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt pit-cup Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.

Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.

Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezah­lung der Forderungen von pit-cup weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.

Urheberrecht, Nutzung und Mitarbeiter

Die pit-cup behält sich sämtliche Rechte an den von ihr verwendeten Entwürfen, Angeboten, Projekten, Programmen, Dokumentationen, Zeichnungen, Maßbildern und Beschreibungen vor. Die Urheberrechte stehen der pit-cup bzw. deren Lizenzgebern zu. Die Unterlagen der pit-cup dürfen, auch wenn sie nicht von der pit-cup stammen (bspw. bei Programmen, welche von der pit-cup von Dritten bezogen wurden), vom Kunden nicht in einer über den Vertragsinhalt hinausgehenden Weise genutzt werden. Sie dürfen insbesondere nicht vervielfältigt oder drittzugänglich gemacht werden. Die Unterlagen sind der pit-cup über ihr Verlangen sofort zurück zu stellen und dürfen nicht vervielfältigt werden.

Der Kunde ist verpflichtet, die pit-cup gegenüber allen Ansprüchen, welche von Dritten aus Verletzung von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten, Datenschutzrechten oder Persönlichkeitsrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Die pit-cup verpflichtet sich, in einem gegen sie angestrebten Rechtsstreit dem Kunden den Streit zu verkünden. Tritt der Kunde dem Verfahren als Streitgenosse auf der Seite der pit-cup nicht bei, ist die pit-cup berechtigt, den Klageanspruch auch anzuerkennen.

Der Kunde erhält ausschließlich das Recht, die Lieferung und Leistung (insbesondere die Software) nach Bezahlung des vereinbarten Entgeltes und ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl an Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden.

Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Kunden ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen und verboten.

Auch bei Mitwirkung des Kunden bei der Herstellung von Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegten Nutzungen erworben. Die Urheberrechte stehen ausschließlich und alleine der pit-cup zu. Aus einer Mitwirkung an der Softwareentwicklung erwirbt der Kunde keinerlei Rechte daran oder gegenüber der pit-cup.

Die pit-cup ist zum Aufdruck ihres Firmen- und/oder Markennamens auf den zur Ausführung gelangenden Produkten auch ohne ausdrückliche Bewilligung des Kunden berechtigt.

Dem Kunden ist es während des aufrechten Auftragsverhältnisses und innerhalb von 18 Monaten nach Beendigung des Auftragsverhältnisses untersagt, Mitarbeiter oder Freelancer von pit-cup abzuwerben oder direkt oder indirekt zu beschäftigen. Darunter fällt jegliche Art der selbstständigen oder unselbstständigen Beschäftigung eines Mitarbeiters der pit-cup durch den Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen (Konzerntöchter, -mütter, Beteiligungen etc.). Im Falle des Zuwiderhandelns steht pit-cup ein Schadenersatzanspruch, der nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegt, in der Höhe von EUR 100.000,- pro abgeworbenem Mitarbeiter/Freelancer zu. Die Pönale muss binnen 10 Werktagen ab Dienstbeginn bzw. Auftragsverhältnis vom Kunden an pit-cup überwiesen werden.

Gewährleistung

Für die Überlassung der Hardware und der körperlichen Gegenstände der Software gilt im Bereich des kaufmännischen Geschäftsverkehrs (§ 24 AGB-Gesetz):

Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB bestehenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Andernfalls gilt die Ware als
genehmigt.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Kunden beträgt beim Verkauf neuer Sachen ein Jahr ab Gefahrenübergang; beim Verkauf gebrauchter Sachen ist eine Haftung für Sachmängel ausgeschlossen.

Die Gewährleistungsverpflichtung von pit-cup beschränkt sich nach deren Wahl auf Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung. Beanstandete Ware darf nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis von pit-cup zurückgesandt werden.

Für die Überlassung der Hardware und der körperlichen Gegenstände der Software gelten im nicht kaufmännischen Geschäftsverkehr:

Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle gelieferten körperlichen Gegenstände 2 Jahre ab Lieferung.
Offensichtliche Mängel müssen jedoch innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung gerügt werden, ansonsten ist pit-cup von der Mängelhaftung befreit.

Kann ein gewährleistungspflichtiger Mangel nicht innerhalb von 6 Wochen beseitigt werden oder lehnt pit-cup die Nachbesserung ab, so kann der Kunde Ersatzlieferung, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.

Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden.

Eine Haftung von pit-cup für Mängel der Software und Hardware Dritter ist ausgeschlossen.

Schadenersatz

pit-cup haftet gegenüber dem Kunden für Schäden, die pit-cup, ihre gesetzlichen Vertreter, sonstige Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen in Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet pit-cup nur, wenn Pflichten verletzt wurden, die für die Erfüllung und Erreichung des Vertragszweckes wesentlich sind (Kardinalspflichten). Soweit eine Haftung dem Grunde nach besteht, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. pit-cup haftet insbesondere nicht für Mangelfolgeschäden oder sonstige Vermögensschäden des Kunden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn.

Vorstehende Haftungsfreizeichnungen gelten nicht im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt.

Die Haftung von pit-cup für Datenverlust oder Datenbeschädigung wird begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung greift nur, wenn der Kunde durch angemessene und dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gewährleistet, dass die Daten in zumutbarer Weise wiederbeschafft werden können.
Andernfalls ist pit-cup von der Haftung freigestellt.

Sofern die vertragliche Haftung von pit-cup ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Arbeitnehmer, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Serviceleistungen, Software-Support-Leistungen

Die Durchführung der vertragsgegenständlichen Service- und Support-Leistungen durch die pit-cup erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, nach deren Wahl am Standort des Computersystems oder in den Geschäftsräumen der pit-cup innerhalb der normalen Arbeitszeit. Erfolgt ausnahmsweise und auf Wunsch des Kunden eine Leistungserbringung außerhalb der normalen Arbeitszeit, werden die Mehrkosten gesondert von der pit-cup dem Kunden in Rechnung gestellt.

Im Falle unberechtigter Inanspruchnahme von Leistungen (bspw. fehlender Wartungsvertrag, ungerechtfertigte Mängelrüge) ist die pit-cup berechtigt, die angefallenen Kosten dem Kunden mit den jeweils gültigen Kostensätzen in Rechnung zu stellen.

Die Gültigkeit der Preise bei Serviceleistungen und Software-Support-Leistungen, die Abrechnungsmodi und die Service- und Hotlinepakete der pit-cup sind in gesonderten Verträgen geregelt (Programm-Service-Vereinbarung, Subskriptionsverträge). Soweit keine besonderen Regelungen darin getroffen werden, gelten die gegenständlichen AGB auch für diese Produkte.

Rücktritt vom Vertrag

Die pit-cup ist weiter berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten, wenn

  • die Ausführung der Lieferung oder Leistung sowie der Beginn und die Fortsetzung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Nachfristsetzung weiter verzögert werden;
  • sich der Kunde bei Bedenken über seine Bonität weigert, auf Verlangen der pit-cup Vorauszahlung zu leisten oder vor Lieferung eine taugliche Sicherheit zu erbringen;
  • über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eingeleitet oder ein selbiges mangels
    kostendeckendem Vermögen abgewiesen wird.

Für den Fall des Vertragsrücktrittes bleibt der Anspruch der pit-cup auf Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen und Lieferungen sowie der im Hinblick auf die Vertragserfüllung erbrachten Vorleistungen aufrecht. Davon unbeschadet sind die Schadenersatzansprüche der pit-cup. Selbst, wenn keine Lieferung oder Leistung beim Kunden erfolgte, steht der pit-cup ein Anspruch auf Ersatz der Kosten, die zur Vorbereitung des Auftrages getätigt wurden, zu.

Datenschutz und Geheimhaltung

Die pit-cup verpflichtet sich, ihre Mitarbeiter bzw. ihrer Einflusssphäre zurechenbare Personen, die Bestimmungen gemäß dem Datenschutzgesetz einzuhalten. Die pit-cup verpflichtet sich, vertrauliche Informationen auch als solche vertraulich zu behandeln und nur an diejenigen Mitarbeiter weiter zu geben, welche notwendigerweise darüber verfügen müssen.

Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass sein Firmenname, seine Marke und allgemeine Informationen des Auftrages für Werbezwecke der pit-cup, wie beispielsweise für die Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newslettern, sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) genutzt werden dürfen; dies sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form (E-Mail, Homepage). Der Kunde ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesandt wird. Diese Zustimmung kann jederzeit vom Kunden schriftlich mittels E-Mail oder Brief widerrufen werden.

Gerichtsstand, Rechtswahl

Gerichtsstand ist Heidelberg. Es gilt das Recht der Bundes­republik Deutschland.


Schriftform

Dieser Vertrag enthält die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand und tritt an die Stelle aller eventuell früherer mündlicher oder schriftli­cher Vereinbarungen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich des Verzichtes auf das Schriftformerfordernis bedürfen der Schrift­form.


Sonstige Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder wer­den, so berührt dies den Rest dieser Vereinbarung nicht. Die Parteien verpflichten sich in die­sem Fall, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen und ideellen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt.